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kleine Denic änderungen
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FISA4 Offline
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Post: #1
kleine Denic änderungen
Was mir heute per Mail mitgeteilt wurde:

ab dem 23.10.2009 ermöglicht die DENIC, die offizielle
Registrierungsstelle für .DE Domains, die Registrierung von Domains mit
weniger als 3 Stellen. Damit kann bereits eine Domain mit 1 oder 2 Zeichen
registriert werden. Ebenso werden Abkürzungen für Autokennzeichen, reine
Zahlendomains oder auch TLDs wie com.de, net.de etc. freigegeben werden.

Für Domains unter der TLD .de gelten ab dem 23. Oktober 2009 folgende
Regeln:

* Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt
registriert werden.
* Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei
gegeben.
* Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich,
die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der
aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
* Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch
Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht
zulässig.
* Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
* Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den
Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.



Gruß

FISA4
10-17-2009 04:42 AM
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