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Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten
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Marcel Offline
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Post: #1
Exclamation Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten
Hallo,

ein ganz Interessantes Urteil:

http://www.daten-speicherung.de/?p=197

Wird wohl 80% der Leute des deutschen Forums betreffen. Eine "Lösung" gibt es hierfür bereits:

http://www.zendas.de/technik/sicherheit/...index.html

So wie ich das nun verstehe bin ab sofort dazu verpflichtet der Entscheidung folge zu Leisten und z.B. das gepostete Tool zu verwenden? Oder liege ich hier falsch.
10-07-2007 09:43 PM
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RatS Offline
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Post: #2
RE: Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten
Der Fall ist einfach: Ein niederes Gericht hat entschieden. Dieses Urteil gilt nur für die Beklagten; jedes andere Gericht kann anders entscheiden. Ich würde mir das keine Gedanken machen, eventuell schreibst du in deine Nutzungsbedingungen, welche Daten du speicherst und wie lange (dazu bist du gesetzlich sowieso verpflichtet vgl. TMG). Damit solltest du gut raus sein.

Hinzu kommt, dass bei dem Einsatz des Perlskrips die Logdateien verändert werden. Diese Veränderung verhält sich nicht regelkonform zu anderen Gesetzen für Unternehmer. Eine Anonymisierung der Logdateien muss deshalb vom Interpretierenden Statistikprogramm ausgehen.
(This post was last modified: 10-07-2007 11:39 PM by RatS.)
10-07-2007 11:31 PM
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